Bevor ein Dickenhobel angeschafft oder gemietet wird sind im Vorfeld viele wichtige Fragen zu beantworten. Dies ist wichtig, da eine Fehlinvestition vermieden werden soll und weitere Aufwendungen sowie Belastungen abgeschätzt werden können.
Die Frage ob die Wartung eines Dickenhobel selbst übernommen werden kann wird auftauchen und ist individuell zu beantworten. Viele verschiedene Gesichtspunkte spielen dabei eine Rolle.
Das eigene Geschick und Wissen ermöglichen die Wartung eines Dickenhobel
Ist festzustellen, dass man über handwerkliches Geschick und technisches Verständnis verfügt, so sind einige Wartungsarbeiten selbstverständlich in Eigenregie zu machen.
Der Austausch von Hobelmessern und deren Pflege erweist sich als sehr leicht, deshalb kann dies selbst gemacht werden.
Sollte es notwendig sein, dass der Dickenhobel neu lackiert wird um beispielsweise die Angriffsflächen für Rost zu beseitigen, so ist des ebenfalls eine Arbeit die schnell ohne weitere Hilfe durchgeführt werden kann.
Die Vorteile der selbstständigen Wartung eines Dickenhobel
Es ist natürlich sofort anzuführen, dass die finanzielle Belastung sich auf ein Minimum beschränkt. Keine externen Techniker oder Spezialisten müssen gerufen werden, was sich direkt auf das Kapital auswirkt.
Eine höhere zeitliche Flexibilität ist auch zu bemerken, da keine Termine vereinbart werden müssen, die beim Betrieb der Maschine zu berücksichtigen sind und zu Ausfallzeiten führen werden. Bei Eigenarbeit kann der Zeitpunkt frei gewählt werden, dieser kann sich nach der Auftragslage richten, was dazu führt, dass eine maximale Auslastung der Maschine zu gewährleisten ist.
Auch ist es nicht nötig sich zuerst nach Anbietern umzuschauen, die eine Wartung des Dickenhobels durchführen können und werden. Dafür muss wieder sehr viel Zeit aufgewendet werden und es kommt zu einer Personalbindung für diese Aufgabe bis sich ein Erfolg einstellt.
Was ist bei einer eigenständigen Wartung zu beachten?
Bevor der Entschluss dahingehend gefasst wird sollte zuerst der Kaufvertrag oder weitere Details zwischen dem Käufer und Verkäufer geprüft werden.
Dies ist wichtig, da es eine gesetzliche Gewährleistungsfrist gibt, welche dann erlischt, wenn eigenständig Wartungen oder andere Arbeiten am Dickenhobel durchgeführt werden. Auch zusätzlich ausgesprochene Garantien durch den Vertragspartner werden dadurch nichtig.
In den Verträgen ist oftmals die Wartung und wer diese übernimmt genau geregelt. So ist zu bemerken, dass viele Anbieter darauf bestehen, dass bestimmte Vertragshändler oder -werkstätten für eine durchzuführende Wartung aufzusuchen sind.
Die Verwendung von Original-Ersatzteilen des Herstellers wird dort auch in den meisten Fällen festgeschrieben.
Kommt es zu rechtlichen Streitigkeiten, wird sich der Produzent genau auf diese schriftlich festgehaltenen und unterschriebenen Regelungen berufen. Der Nachweis ob Arbeiten korrekt und mit dem Vertrag vereinbar ausgeführt wurden sind sehr leicht nachzuweisen.